Kindergrundsicherung (KiGru): Infos zu Antrag, Anspruch, Höhe

Die Kindergrundsicherung (KiGru) rückt mehr und mehr in den Fokus der Bürger. Was sie ist und wie die Kindergrundsicherung beantragt werden kann, erfahren Sie hier. Kindergrundsicherung aktuell!

Was ist die Kindergrundsicherung (KiGru)?

Die Kindergrundsicherung ist eine Form des Familienlastenausgleichs für Kinder, eine staatliche Transferleistung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.

Die Kindergrundsicherung korrespondiert mit dem eigenen Recht des Kindes, also einem Anspruch auf Kindergrundsicherung des Kindes, unabhängig davon, in welcher Familienform das Kind lebt. Das bedeutet, das Kind hat einen eigenen Rechtsanspruch auf die Kindergrundsicherung.

Die Kindergrundsicherung ist somit eine einheitliche staatliche Leistung an jedes Kind, die das kindliche Existenzminimum, so wie es in verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts definiert wurde, sicherstellen soll.

BITTE BEACHTEN SIE: DIE KINDERGRUNDSICHERUNG IST NOCH NICHT GESETZ. GEGENWÄRTIG GIBT ES NUR DAS KINDERGELD, DAS BÜRGERGELD FÜR KINDER SOWIE WEITERE SOZIALLEISTUNGEN für Kinder.
Weitere Erläuterungen finden Sie hier.

News zur Kindergrundsicherung: Gesetzentwurf Kindergundsicherung liegt vor

Die Bundesregierung / das Bundesfamilienministerium hat am 30. August 2023 einen Referenten – Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt. Wir berichten, wie das künftige Bundeskindergrundsicherungsgesetz aussehen wird.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld soll es ab 2025 geben

Die Kindergrundsicherung kommt und ersetzt das Kindergeld. Ab 2025 wird es einfacher für Familien, Hilfe zu beantragen. Wie viel Geld erhalten Familien? Alle Infos zur geplanten Kindergrundsicherungsreform.

Die Bundesregierung will die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Im Jahr 2025 soll die neue Kindergrundsicherung das jetzige Kindergeld-System ersetzen. Insbesondere einkommensschwache Familien sollen mehr Geld erhalten und so sollen die Chancen der Kinder für ihr jetziges und späteren Leben erhöht werden.

Die geplante Kindergrundsicherung – Reform soll gegenwärtige Leistungen für Kinder wie etwa Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des „Bildungs- und Teilhabepakets“ zusammenfassen und auch vereinfachen. Insbesondere soll das Beantragen der Kindergrundsicherung einfach sein. Gegenwärtig müssen Eltern unterstützende Maßnahmen bei verschiedenen Behörden beantragen. Oft ist die Folge, dass Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend machen. Die Kindergrundsicherung soll das ändern. Die Absicherung der Kinder soll einheitlicher, einfacher und gezielter sein.

Lesen Sie weiter: Kindergrundsicherung Höhe

Was beinhaltet die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung besteht nach dem Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus zwei Teilen. Dies sind:

Der Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung entspricht mindestens dem Kindergeld in seiner jetzigen Form. Aktuell sind das 250 Euro im Monat für jedes Kind. Alle zwei Jahre soll die Höhe des Kindergarantiebetrages der Kindergrundsicherung überprüft und angepasst werden.

Wichtig: Dieser Grundbetrag der Kindergrundsicherung, also der Kindergarantiebetrag, ist in seiner Höhe und Verfügbarkeit für alle Kinder gleich. Und er besteht wie der Anspruch Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Kinder.

Kindergrundsicherung: Kindergarantiebetrag für alle, Kinderzusatzbetrag nicht

Anders als mit dem Kindergarantiebetrag verhält es sich mit dem zweiten Bestandteil der Kindergrundsicherung: dem Kinderzsatzbetrag. Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung beinhaltet nicht die Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro), wohl aber eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 132 Euro). Anders als der Kinderegarantiebetrag hängt die Zahlung des Kinderzusatzbetrages der Kindergrundsicherung vom Einkommen der Eltern ab. Je höher das Familieneinkommen ist, desto weniger Geld erhält die Familie vom Staat. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen fällt der Kinderzusatzbetrag vollständig weg.

Die Kindergrundsicherung in Form des Kindergarantiebetrages sollen wie das Kindergeld alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren erhalten. Wer eine berufliche Ausbildung macht, erhält die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag. Wer studiert, erhält die Kindergrundsicherung bis zum 27. Lebensjahr. Volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, erhalten die Kindergrundsicherung direkt auf ihr Konto.

Wann kommt die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll am 1. Januar 2025 eingeführt werden. Die Bundesregierung hat sich auf dieses Datum geeinigt.

Ziele der Kindergrundsicherung (KiGru)

1. Kindergarantiebetrag für alle Kinder in gleicher Höhe

Die Kindergrundsicherung ist ein umfassender Familienleistungsausgleich durch einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag in gleicher Höhe für alle Kinder. Der Kindergarantiebetrag soll mittelfristig der maximalen Entlastungswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags entsprechen.

2. Bedarfsgerechter Kinderzusatzbetrag

Die Kindergrundsicherung ist ein Mittel der Armutsprävention und Armutsbekämpfung durch ihren bedarfsgerechten Kinderzusatzbetrag.

3. Online, digital, einfach beantragen: Familienservicestelle

Die Kindergrundsicherung digital und online beantragen zu können führt zu einem einfachen Zugang zur Leistung. Auch das Bewilligungsverfahren ist übersichtlich. Zuständig ist der Familienservice bzw. die Familienservicestelle der Bundesagentur für Arbeit.

4. Wenig Bürokratie

Bisherige Sozialleistungen sind in der einen Kindergrundsicherung zusammengefasst. Die Einkommensprüfung ist einfach.

5. Sozialer Einkommensbegriff

Durch Verwendung des sozialrechtlichen Einkommensbegriffs im Rahmen der Kindergrundsicherung wird die Existenzsicherung in den Vordergrund gestellt.

6. Vorrang von Unterhaltsleistungen

Der Kindergrundsicherung gehen Unterhaltsleistungen und anderer zur Sicherung des Unterhalts bestimmte Sozialleistungen, wie Unterhaltsvorschuss vor. Der Unterhalt wird jedoch nicht in voller Höhe auf die Kindergrundsicherung, den Kinderzusatzbetrag, angerechnet.

7. Nachrrang von Bürgergeld

Die Kindergrundsicherung geht dem Bürgergeld vor. Es gibt keine doppelte Zuständigkeit von Jobcenter und Familienservicestelle der Bundesagentur für Arbeit als Familienservicestelle.

8. Förderung von Ausbildung und Arbeit

Junge Menschen ab 15 Jahre sollen durch Angebote und Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung nach dem SGB III oder SGB II begleitet und gefördert werden.

Zwei Komponenten der Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Elementen. Zum einen aus dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag, der dem Kindergeld nachfolgt. Zum anderen aus dem altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängt.

Die Kindergrundsicherung ersetzt somit folgende Leistungen:

– Kindergeld,

– steuerliche Kinderfreibeträge,

– Leistungen des Bürgergeldes für Kinder im SGB II,

– Leistungen nach dem SGB XVII für Kinder

– Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder

– Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
(BKGG)

– Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes nach § 6b BKGG bzw. § 28 SGB II
bzw. § 34 SGB XII.

Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung

Im Rahmen der Kindergrundsicherung gibt es den einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendliche in gleiche Höhe. Er ist mit dem bisher gezahltem Kindergeld vergleichbar, dass an alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen gezahlt wird.

Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung

Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung hängt vom Einkommen der Familie ab, in der das Kind lebt. Die Höhe des Kinderzusatzbetrages muss so bemessen sein, dass sie zusammen mit dem Kinderegarantiebetrag das kindliche Existenzminimum absichert.

Der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung hängt vom Einkommen der Familie ab, in der das Kind lebt. Die Höhe des Kinderzusatzbetrages muss so bemessen sein, dass sie zusammen mit dem Kindergarantiebetrag das kindliche Existenzminimum absichert.

Antrag auf Kindergrundsicherung

Kindergrundsicherung beantragen: online, digital, per Formular

Kindergrundsicherung beantragen ist unkompliziert. Die Leistung wird zu einer Bringschuld des Staates, Eltern müssen also keinen umfangreichen Antrag auf Kindergrundsicherung stellen. Entbürokratisierung und Vereinfachung stehen bei der Kindergrundsicherung im Vordergrund. Schnell und einfach finanzielle Hilfen bereitstellen, dass will die KiGru.

Dennoch: Ohne den Antrag auf Kindergrundsicherung geht es nicht. Doch man kann die Kindergrundsicherung online beantragen, auf einem zentralen Internetportal, dem Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Aber auch eine Antragstellung per Email oder in Papierform ist möglich.

Viele Nachweise zum Antrag werden nicht notwendig sein. Einkommensnachweise müssen nur noch in seltensten Fällen erbracht werden, da die Kindergrundsicherungsstelle die Informationen direkt vom Finanzamt erhält.

Kindergrundsicherung gibt es nur auf Antrag. Einzelheiten finde Sie hier: Kindergrundsicherung beantragen

Warum ist eine Kindergrundsicherung notwendig?

Das Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass die Verfassung dem kindlichen Existenzminimum eine hohe Bedeutung beimisst und dass es ein zentraler Baustein im deutschen Familienlasten- und leistungsausgleich sein muss.

Unterschiedliche gesetzliche Regeln zum kindlichen Existenzminimum

Gegenwärtig kommt es durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Schnittstellen zu unterschiedlichen Höhen des kindlichen Existenzminimums im Sozialrecht und im Steuerrecht, aber auch im Unterhaltsrecht. Gegenwärtig gibt es eine Vielzahl von Kind- und Familienbezogenen Leistungen – Kindergeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Unterhaltsvorschuss und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes. Diese sollen durch die Kindergrundsicherung ersetzt und vereinheitlicht werden, um eine Gleichbehandlung aller Kinder zu gewährleisten.

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Gegenwärtig werden Kinder ungleich finanziell gefördert, nämlich abhängig von der Höhe des Einkommens ihrer Eltern.

Kinder von Erwerbslosen und Geringverdienern/innen erhalten das Bürgergeld. Es ist altersabhängig und liegt monatlich. bei 420 Euro für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren, bei 348 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren und bei 318 Euro für Kinder bis einschließlich 5 Jahren.

Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten Kindergeld. Ab 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro monatlich.

Kinder von besserverdienenden Eltern profitieren von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Aufgrund des progressiven Steuersystems wirkt sich die finanzielle Entlastung bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. So beträgt die maximale Entlastung aufgrund der steuerlichen Kinderfreibeträge mehr als 290 Euro im Monat. Daneben wirken sich auch noch Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und für Privatschulen steuersparend aus.

Zudem:

Kinder reicher Eltern werden vom Staat am meisten entlastet

Es ist ungerecht, dass Kinder derart ungleich behandelt werden und Kinder (indirekt) umso mehr finanziell profitieren, je höher das Einkommen ihrer Eltern ist.

Der Staat, unsere Gesellschaft sollte und muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren.

Höhe der Kindergrundsicherung

Wie hoch ist die Kindergrundsicherung bzw. welche Höhe hat die Kindergrundsicherung bzw. könnte sie haben? Die Antwort auf die Frage zur Höhe der Kindergrundsicherung können nachfolgende Überlegungen geben.

Eine Tabelle zur Höhe der Kindergrundsicherung finden Sie hier: Tabelle Höhe Kindergrundsicherung 2025

Basis für die Kindergrundsicherung ist das kindliche Existenzminimum. Es geht selbstverständlich über seine steuerliche Freistellung hinaus.

Gegenwärtig (2023/ 2024) liegt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen kindlichen Existenzminimums bei 776 Euro im Monat. Das kindliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem sächlichen Existenzminimums (532 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (244 Euro).  

Dieses Existenzminimum ist ein für alle Kinder geltendes Kinderrecht, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern aufgrund von Erwerbstätigkeit oder Vermögen in der Lage sind Steuern zu zahlen.

Das kindliche Existenzminimum muss durch die Kindergrundsicherung sichergestellt werden.

Praxistipp: Die Höhe der Kindergrundsicherung können sie exakt berechnen mit dem anonymen Kindergrundsicherung – Rechner .

Kindergrundsicherungsgesetz – Gesetz zur Kindergrundsicherung

Gegenwärtig wird von der Bundesregierung ein Gesetz zur Kindergrundsicherung erarbeitet, das Kinder Grundsicherung Gesetz. Federführung hat das Bundesfamilienministerium. Es sind jedoch noch sechs weitere Ministerien daran beteiligt. Grund ist, dass die bisherigen Regelungen zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder und anderer Leistungen für Kinder in unterschiedlichen Gesetzen aus unterschiedlichen Bereichen verteilt sind, etwa im Sozialrecht oder im Steuerrecht.

Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung, soweit sie verlautbart sind, soll die Kindergrundsicherung zum einen aus einem einkommensunabhängigen Kinderegarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen bestehen. Darüber hinaus soll es voraussichtlich einen Kinderzusatzbetrag geben, der vom Einkommen der Familie abhängt. Die Summe soll sich am kindlichen soziokulturellen Existenzminimum ausrichten. Die Kindergrundsicherung soll zu einer erheblichen Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder führen.

Kindergrundsicherung 2025: Was müssen Eltern jetzt tun?

Gegenwärtig müssen Eltern nichts weiter veranlassen. Sie müssen weder einen Antrag stellen noch irgendwelche Unterlagen zusammensuchen. Es gibt auch noch keinen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung. Der wird erst im Herbst 2023 erwartet. Dann wird das Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung beginnen. Die Kindergrundsicherung soll Anfang 2025 in Kraft treten.

Zusammenfassung zur Kindergrundsicherung

Das wichtigste kurz notiert:

Die Kindergrundsicherung (KiGru) bündelt ab 2025 staatliche Sozialleistungen für Kinder und stellt das sozio-kulturelle Existenzminimum der Kinder sicher.

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Komponenten: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag. Der Kinderegarantiebetrag der Kindergrundsicherung ersetzt das Kindergeld. Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung ersetzt den Kinderregelsatz des Bürgergeldes; er ist einkommensabhängig.

Die Höhe der Kindergrundsicherung variiert in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern.

Kindergrundsicherung beantragen ist einfach. Der Antrag kann online, digital oder per Post gestellt werden. Nachweise zum Antrag sind nur ausnahmsweise notwendig.