Das Kindergrundsicherungsgesetz ist in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Danach ist es ruhig geworden um das Projekt der Bundesregierung. Die Kindergrundsicherung soll 2025 in Kraft treten.
Doch es gibt viel Kritik an der Kindergrundsicherung, insbesondere aus den Reihen der Oppostion. Es werden Zweifel angemeldet, ob mehr Geld für Kinder auch bei den Kindern ankommen würde.
In unserem Artikel geben wir einen Überblick zum aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Kindergrundsicherung.
Warum Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll 2025 kommen. Das Gesetz ist auf dem Weg. Doch wie ist der aktuelle Stand?
Einer der Zwecke der Kindergrundsicherung ist das Zusammenführen der verschiedenen staatlichen Leistungen für Familien. Zusammengeführt und ersetzt werden sollen durch die neue Kindergrundsichrung
- das Kindergeld
- der Kinderzuschlag
- das Bürgergeld für Kinder
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Woraus besteht die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll aus drei Bestandteilen bestehen:
- Dem Kindergarantiebetrag; er ersetzt das Kindergeld
- Dem Kinderzusatzbetrag; er ersetzt das Bürgergeld für Kinder bzw. den Kinderzuschlag
- Den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Kindergrundsicherung wid beim Familienservice beantragt, der dann ehemaligen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Zweck der Kindergrundsicherung ist gut
Nahezu alle Experten begrüßen die Einführung der Kindergrundsicherung, insbesondere die Bündelung und Zusammenführung von Leistungen.
Wenn Eltern nur noch zu einer Behörde müssen um dort ihren Antrag zu stellen, so ist das gut. Aber leider scheint es so, dass dies eben nicht der Fall ist.
Mehrfachzuständigkeiten auch bei Kindergrundsicherung
Eine Leistung für Kinder, ein Amt – leider wird das bei der Kindergrundsicherung nicht der Fall sein, wenn sie so, wie geplant, umgesetzt wird.
Eines der Hauptprobleme: Wenn Eltern Bürgergeld beziehen, werden der finanzielle Anteil der Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft der Familie herausgerechnet. Das gilt hinsichtlich des Regelsatzes für Kinder und für den Teil der Wohnkosten, der Miete, der in der Kindergrundsicherungspauschale enthalten ist. Der Unterkunftsanteil für die Kinder, der über die Kindergrundsicherungspauschale hinaus geht, muss weiterhin von den Eltern beim Jobcenter geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Pauschalen für Mehrbedarf, etwa für Warmwasser oder für kostenaufwändige Ernährung. Auch hierfür bleiben nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Jobcenter zuständig.
Unsere Meinung: Die doppelte Zuständigkeit muss unbedingt vermieden werden. Insbesondere sollte überlegt werden, ob nicht auch die Jobcenter für die Antragstellung – zumindest als Durchgangsstation – zuständig werden könnten. Sie könnten die Unterlagen an den Familienservice weiterleiten. Ansonsten steht zu befürchten, dass viele Eltern die unterschiedlichen Zuständigkeiten nicht erkennen und versäumen, die notwendigen Anträge zu stellen.
Kinderarmut in Deutschland zu hoch
Statistische Zahlen belegen die nicht gerade schöne Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland arm ist. Bei jungen Erwachsenen sieht es ähnlich aus. Hier 25 Prozent der Menschen zwischen 18 und 25 Jahren armutsgefährdet.
Das Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim) hat geforscht. In seiner Untersuchung hat es festgestellt, dass Eltern, die staatliche Sozialleistungen für Kinder beziehen, diese Gelder nicht zweckentfremden. Sie kommen den Kindern zu Gute. Damit konnte diese Studie dem Vorurteil entgegenwirken, dass das Geld nicht etwa „vertrunken oder verraucht“ wird. Die Wissenschaftlerhaben festgestellt, dass das Geld insbesondere für die Bildung, Betreuung oder Hobbies der Kinder ausgegeben wurde.
Fazit zum aktuellen Stand der Kindergrundsicherung
Es kann somit folgendes Fazit zur Kindergrundsicherung gezogen werden: Mehr Geld für Kinder hilft den Kindern. Die Bildungschancen werden verbessert, den Kindern geht es in jeder Hinsicht besser!