Kindergeld 2025 / 2026 – Höhe, Antrag, Anspruch

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Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, die im Zusammenhang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag steht. Es ist keine Sozialleistung wie die Neue Grundsicherung /  das Bürgergeld oder der Kinderzuschlag. Beim Kindergeld geht es um die Absicherung des Existenzminimum des Kindes und die Freistellung desselben von Steuern.

Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, genauso wie der Kinderzuschlag.

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes, die Eltern müssen jedoch einen Antrag auf Kindergeld stellen, um die Auszahlung zu erreichen. Gezahlt wird das Kindergeld in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter weiteren Voraussetzungen auch bis zum 25. Geburtstag oder darüber hinaus.

Kindergeld 2025: die Höhe

Ab dem  1. Januar 2025 wird das Kindergeld in Höhe von 255 Euro pro Kind und Monat gezahlt. 

Die Kindergrundsicherung wird das Kindergeld nicht zum 1. Januar 2025 ersetzen. Dies war ursprünglich zwar von der Bundesregierung so geplant worden, wird jedoch aus politischen Gründen (Neuwahl) nicht umgesetzt. Das Kindergeld sollte als sog. Kindergarantiebetrag ein Teil der Kindergrundsicherung werden. Der andere Teil sollte aus dem Kinderzusatzbetrag bestehen. Letzterer sollte die Kinder-Sozialleistungen ersetzen und bündeln, also das Kinder-Bürgergeld, das Kinder-Wohngeld, den Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhalbepaket.

Kindergeld Auszahlung und Termine

Es gibt keinen monatlich fixen Auszahlungstermin für das Kindergeld. Der Auszahlungstermin richtet sich vielmehr nach der Endziffer der Kindergeldnummer (KG-Nummer). Die Kindergeldnummer findet man auf dem Kindergeldbescheid und auch auf dem Kontoauszug bei der Überweisung des Kindergeldes. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag. Er wird zusammen mit dem Kindergeld überwiesen.

Hier finden sie sämtliche Termine zur Auszahlung des Kindergeldes 2025 und 2026, den Kindergeld-Kalender.

Kindergeld Auszahlung & Termine 2025

Kindergeld Tabelle 2025/ 2026– Wie viel Kindergeld gibt es?

Das Kindergeld beträgt ab dem 1. Januar 2025 255 Euro pro Kind und Monat. Das beinhaltet eine Kindergelderhöhung zu diesem Datum um 5 Euro. Für alle Kinder wird ein einheitlicher Betrag gezahlt. Das erste, zweite, dritte Kind usw. wird nicht unterschiedlich zu anderen Kindern behandelt.

Der Kinderfreibetrag für 2025 beträgt 9.540 Euro pro Kind, 2026 soll er auf 9.600 Euro erhöht werden.

Tabelle Höhe Kindergeld 2025 pro Kind

Kindergeld für Betrag ab 01.01.2025
1. Kind255 Euro
2. Kind255 Euro
3. Kind255 Euro
4. Kind255 Euro
uswusw

Tabelle Höhe Kindergeld in der Summe nach Zahl der Kinder

Die Kindergeld Höhe 2025 nach Anzahl der Kinder beträgt:

  • für 1 Kind: 255 Euro
  • für 2 Kinder: 510 Euro
  • für 3 Kinder: 765 Euro
  • für 4 Kinder: 1.020 Euro
  • für 5 Kinder: 1.275 Euro

Kindergeld Rechner

Die Höhe des Kindergeldes lässt sich auch mit einem Kindergeld Rechner ermitteln. Das ist jedoch unnötig, da das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch ist und einheitlich 255 Euro beträgt

Anspruch auf Kindergeld

Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf Kindergeld steht zunächst den Eltern zu. Aber auch sonstige Erziehungsberechtigte haben einen Kindergeldanspruch, also auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeltern oder Großeltern, und zwar für Kinder, die in ihrem Haushalt leben.

Weitere Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld sind folgende:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Ausländer oder im Ausland lebende Deutsche, auf die obiges nicht zutrifft, können dennoch in bestimmten Ausnahmefällen einen Anspruch auf Kindergeld haben. Hierzu gibt es im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) einschlägige Vorschriften.

Kindergeldanspruch für Kinder bis 18 Jahre

Für den Kindergeldanspruch für minderjährige Kinder gibt es neben den oben genannten keine weiteren Voraussetzungen. Der Anspruch steht nicht dem Kind, sondern den Eltern zu. Sie müssen allerdings einen Antrag stellen; Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt. Der Anspruch entsteht mit der Geburt für den gesamten Monat der Geburt, nicht also etwa für anteilige Resttage des Monats, wenn das Kind z.B. in der zweiten Monatshälfte oder am letzten Tag des Monats geboren wurden.

Kindergeldanspruch für volljährige Kinder

Grundsätzliche erlischt der Anspruch auf Kindergeld mit Eintritt der Volljährigkeit. Doch auch Kinder, die älter als 18 Jahre als sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn zusätzliche Bedingungen erfüllt sind. Das ist in erster Linie eine Schulausbildung oder Berufsausbildung oder ein Studium. Der Kindergeldanspruch endet dann erst mit dem 25. Geburtstag des Kindes; auch wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Ähnlich ist es, wenn das Kind  ausbildungssuchend oder arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist.

Kindergeldanspruch für behinderte Kinder

Für behinderte Kinder kann ein Kindergeldanspruch auch  nach dem 25. Lebensjahr geltend gemacht werden.

Für behinderte Kinder kann Kindergeld unabhängig von Ausbildung und weiteren Voraussetzungen bezogen werden; das gilt dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.

Antrag auf Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, muss ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Das hat schriftlich auf dem von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Formular oder online auf der Internetseite der Arbeitsagentur zu erfolgen.

Kindergeldantrag hat nur bedingte Rückwirkung

Der Antrag auf Kindergeld entfaltet nur eine eingeschränkte Rückwirkung. Diese deckt lediglich den Zeitraum der letzten 6 Monate vor Antragstellung ab. Scheinbar paradoxer Weise kann man nach dem Gesetzeswortlaut Kindergeld rückwirkend für 4 Jahre beantragen. Ausgezahlt wird aber nur der Teil, der auf das letzte halbe Jahr vor Antragstellung entfällt. Schaut man genauer hin, so erkennt man den Grund für diese Differenzierung. Er liegt in der steuerlichen Behandlung bzw. der Steuerveranlagung. Innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung wird das Kind dann bei der steuerlichen Veranlagung bzw. dem Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Antragsformulare – pdf-download

Die Antragsformulare für das Kindergeld erhält man bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Man kann es auch auf der Internetseite der BA downloaden. Sie finden den Link zum PDF-Download hier: Kindergeldantrag Formular PDF

Kein Wahlrecht: Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Die Höhe des elterlichen Einkommens entscheidet darüber, ob Eltern Kindergeld erhalten oder ob sie den Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG nutzen können. Das Finanzamt führt im Rahmen der steuerlichen Veranlagung bei Erlass des Einkommenssteuerbescheides automatisch eine Günstigerprüfung durch. Es prüft also, ob für die Eltern das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Ist letzteres der Fall, wird ausgezahltes Kindergeld mit der Steuerermäßigung verrechnet.  Ab einer gewissen Einkommenshöhe ist der Kinder-Steuerfreibetrag günstiger.

Als Anhaltspunkt kann man ein Einkommen von ca. 33.000 Euro bei alleinstehenden und von 66.000 Euro bei verheirateten Personen nehmen.

Weitere Informationen zum Kindergeld

Weiterführende Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Zusätzliche Informationen zum Kindergeld, insbesondere zur Kindergeld Auszahlung durch die Familienkassen und den Terminen finden Sie auf unserer Seite Kindergeld Auszahlung 2025.