Die Änderungen, die das Jahr 2025 für Familien mit Kindern bringt, reichen über die Kindergelderhöhung, den Kinderfreibetrag, das Elterngeld bis hin zur Kindergrundsicherung. Und es gibt noch einige weitere Neuerungen. In unserem Beitrag erklären wir sie euch!
Kindergeld und Sofortzuschlag
Welche Neuerungen und Änderungen gib es im Jahr 2025 für Familien mit Kind oder Kindern?
Das Kindergeld beträgt pro Kind, unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder, ab dem 1. Januar 2025 255 Euro pro Kind. Das bedeutet eine (bescheidene) Erhöhung um 5 Euro.
Gleichfalls um 5 Euro erhöht wird zum 1. Januar 2025 der Kindersofortzuschlag. Er wird für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezahlt, die in Familien mit geringem oder keinem Einkommen leben. Der Sofortzuschlag beträgt nunmehr 25 Euro.
Ergänzende Info: Kindergeld Auszahlungstermine 2025
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag entlastet Eltern, die Steuern zahlen müssen. Er mindert das zu versteuernden Einkommen der Eltern. 2025 wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 Euro erhöht. Er beträgt dann 6672 Euro.
Zusätzlich gibt es den steuerlichen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Er beträgt 2.928 Euro.
Eltern können aber nur eines haben: das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung berechnet das Finanzamt automatisch, ob der monatliche Bezug von Kindergeld oder die Nutzung der Freibeträge die steuerlich günstigere Variante ist. Kommt der Kinderfreibetrag zum Tragen, wird das gezahlte Kindergeld damit verrechnet.
Kindergrundsicherung
Die schlechteste Nachricht für Familien mit Kindern zu Beginn:
Sie sollte zum 1. Januar 2025 eingeführt werden: die Kindergrundsicherung. Mit ihr sollte die Kinderarmut besser bekämpft werden, Millionen Kinder in Deutschland sollten davon profitieren. Die staatlichen Sozialleistungen für Kinder wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld für Kinder sollten zusammengefasst und vereinfacht werden.
Es war geplant, dass die Kindergrundsicherung aus zwei Teilen besteht:
- aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und
- aus einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag.
Mit dem Aus der Ampelregierung sind die Kindergeld-Reform und die Kindergrundsicherung ebenfalls zunächst ins Aus gestellt worden. Es bleibt abzuwarten, was die nächste Regierung zum Wohl der Kinder plant.
Kindesunterhalt
Ab Januar 2025 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, allerdings nur sehr moderat. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres wird nur um 2 Euro von 480 Euro auf 482 Euro erhöht. Für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres beträgt der Mindestunterhalt ebenfalls nur zwei Euro mehr als im Vorjahr, 554 Euro. Vom 12. Lebensjahres bis zum 18. Geburtstag erfolgt eine Erhöhung um 4 Euro auf 649 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 basiert auf der 7. Mindestunterhaltsverordnung.
Elterngeld
Auch beim Elterngeld gibt es 2025 Veränderungen, allerdings erst für Kinder, die ab dem 1. April geboren werden. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird herabgesetzt. Dann haben nur Eltern(teile), die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro erzielen, einen Anspruch auf Elterngeld.
Quelle
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.