Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Kindergeld nur noch zur Hälfte anrechnen

Der 10. Familienbericht der Bundesregierung liegt vor. Experten befürworten, das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss (Kinder-Mindestunterhalt) anzurechnen. Eine Armutsgefährdung insbesondere alleinerziehender Mütter könnte so reduziert werden. Kommt 2025 noch die gesetzliche Umsetzung? Einzelheiten hier in unserem Beitrag!

Mutter mit Kind auf dem Arm vor dem Spülbecken

Alleinerziehende erhalten vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt – aus welchen Gründen auch immer.  Wird allerdings Kindergeld bezogen, was die Regel ist, so wird dieses vollständig mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Für alleinerziehender Mütter oder Väter ist das ein großes finanzielles Problem.

Der 10. Familienbericht der Bundesregierung schlägt hier eine Änderung vor: Das Kindergeld soll nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Das könnte schon 2025 umgesetzt werden.

Was die Experten fordern und wie das mit dem Unterhaltsvorschuss und der Anrechnung von Kindergeld funktioniert, erklären wir hier in unserem Artikel!

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Mutter hält zwei Kinder an den Händen (einfache Zeichnung)
Bildquelle: Canva

Das Kindergeld sollte nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende angerechnet werden. Das schlagen Experten vor, die den 10. Familienbericht der Bundesregierung erstellt haben.

Alleinerziehende Elternteile sind auf eine verlässliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Das sind zum weit überwiegenden Teil Mütter. Nur verhältnismäßig wenige Väter sind alleinerziehend mit ihren Kinder.

Der Unterhaltsvorschuss stellt eine sichernde staatliche Leistung dar. Er dient dazu, den notwendigen Unterhalt für Ihre Kinder sicherzustellen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Ausgezahlt wird der Unterhaltsvorschuss durch das örtliche Jugendamt.

Berechnung des Unterhaltsvorschuss

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes und dem gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt: Er wird regelmäßig angepasst. Für das Jahr 2025 gelten folgende Beträge:

  • Kinder bis 5 Jahre: Der monatlichen Betrag an Unterhaltsvorschuss beträgt  von 482 Euro.
  • Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: Hier liegt der Betrag bei 554 Euro monatlich.
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: In dieser Altersgruppe beträgt der Unterhaltsvorschuss 649 Euro pro Monat.

Wichtig: Von diesen Beträgen wird das Kindergeld abgezogen – und zwar vollständig.

Kindergeld Anrechnung auf Unterhaltsvorschuss

Das ausgezahlte Kindergeld wird bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses in voller Höhe angerechnet. Das bedeutet, dass der Unterhaltsvorschuss um den Betrag des Kindergeldes reduziert wird. Für 2025 beträgt das Kindergeld pro Kind 255 Euro monatlich.

Tabelle Unterhaltsvorschuss 2025 – Kindergeld wird abgezogen

Danach ergibt sich folgende Tabelle zum Unterhaltsvorschuss 2025:

Höhe Unterhaltsvorschuss 2025 – die Tabelle

Alter des KindesRegelbetrag Mindestunterhalt 2025Kindergeld 2025 (wird in voller Höhe abgezogen)Ausgezahlte Summe Unterhaltsvorschuss 2025
0 bis 5 Jahre482 Euro255 Euro227 Euro
6 bis 11 Jahre554 Euro255 Euro299 Euro
12 bis 17 Jahre649 Euro255 Euro394 Euro

Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss

Sie haben in der Regel Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Sie

  • alleinerziehend sind
  • Ihr Kind mit Ihrem eigenen Einkommen nicht ausreichend unterhalten können
  • der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt leistet

Unterhaltsvorschuss wie beantragen?

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Folgende Nachweise sind für den Antrag erforderlich:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Nachweis über Ihr Einkommen
  • Unterhaltstitel (falls vorhanden)

Mögliche Änderungen 2025: Nur halbes Kindergeld auf Unterhaltsvorschuss anrechnen

Im 10. Familienbericht der Bundesregierung werden Neuerungen bei der Berechnung  des Unterhaltsvorschusses angedacht.  

Die Expertenkommission, die den aktuell erschienen 10. Familienbericht der Bundesregierung erstellt hat, schlägt vor, nicht mehr das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Es soll nur noch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet werden.  Hintergrund ist das hohe Armutsrisiko bei alleinerziehenden Frauen.

Sollte dieser Vorschlag noch 2025 umgesetzt werden, so würden lediglich 127,50 Euro Kindergeld mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden. Alleinerziehende hätten dann den andere Teil des Kindergeldes als Plus in der Geldbörse.

Zusammenfassung: Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss

Das Wichtigste zum Schluss noch einmal kurz zusammengefasst:

Gegenwärtig wird das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.  Das könnte sich jedoch möglicherweise noch 2025 ändern. Eine Expertenkommission schlägt zur Armutsprävention vor, nur noch die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhaltsvorschuss zu verrechnen. Ob dieser Vorschlag aus dem 10. Familienbericht der Bundesregierung tatsächlich noch dieses Jahr umgesetzt wird, bleibt aber abzuwarten.

Quelle

Deutscher Bundestag, Familienbericht

Simon Overberg