Die Kindergrundsicherung war geplant als eine Form des Familienlastenausgleichs für Kinder, als eine staatliche Transferleistung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Die Kindergrundsicherung wird 2025 nicht umgesetzt! Das ist die Konsequenz aus dem Bruch der Ampel-Regierung, die sich ohnehin uneins hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes war.
Ob die nachfolgende Bundesregierung die Kindergrundsicherung auf ihre Agenda setzt, die Kindergrundsicherung also 2026, 2027 oder später kommen wird, ist nicht absehbar.
Wichtig: Es bleibt deshalb gegenwärtig (2025) bei den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, die auf die Bekämpfung der Kinderarmut setzten und zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts abzielen. Das sind:
- Kindergeld
- Bürgergeld für Kinder
- Unterhaltsvorschuss
- Kinderzuschlag
- Sofortzuschlag für Kinder
- Leistungen der Bildung und Teilhabe.
Kindergeld
Die Kindergrundsicherung sollte das Kindergeld 2025 ersetzen. Dazu ist es nicht gekommen. Das Kindergeld wird 2025 unverändert gezahlt. Es ist ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro erhöht worden und beträgt 255 Euro pro Kind und Monat. 2026 soll es erneut erhöht werden.
Wann und wie die monatliche Auszahlung des Kindergeldes im Jahr 2025 erfolgt, haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengetragen: Kindergeld 2025 Auszahlung & Termin
Kinderzuschlag bzw. Kindergeldzuschlag
Reicht das Einkommen der Eltern zwar aus, den eigenen Unterhalt sicherzustellen, nicht aber den der Kinder, so können sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) beantragen. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Anspruchs auf Kinderzuschlag können Sie hier nachlesen:
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Sozialleistungen für Kinder (das galt auch für die Kindergrundsicherung) kommen allerdings dann nicht zum Zug, wenn der Lebensunterhalt des Kindes durch den Kindesunterhalt oder den staatlichen Unterhaltsvorschuss, gezahlt durch das Jugendamt, gesichert ist. Die Höhe des Kindesunterhalts für Trennungskinder bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2025.
Der Kindesunterhalt ist dem Grunde nach im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eltern sind ihren Kindern unterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig von Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird jährlich auch neu an der Inflation ausgerichtet und durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Wie hoch der von einem Elternteil zu zahlende Unterhalt 2025 für sein Kind ist bzw. seine Kinder sind, können Sie hier nachlesen:
Einzelheiten und Hintergründe zum Kindesunterhalt, haben wir hier für Sie zusammengetragen und erklärt:
Unterhaltsvorschuss
Zahlen Eltern bzw. zahlt ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung keinen Unterhalt, kann sich der Elternteil, der die Betreuung des Kindes übernommen hat, an das Jugendamt mit einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss wenden.
Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen des Antrags und Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss, erfahren Sie hier: Unterhaltsvorschuss
Bürgergeld für Kinder
Auch Kinder haben Anspruch auf Bürgergeld als Teil einer Bedarfsgemeinschaft. Das Bürgergeld kommt für Kinder zum Tragen, wenn vorrangige Leistungen, wie etwa Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Kinder sicherzustellen.
Kindergrundsicherung: Keine Umsetzung 2025
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wird nicht umgesetzt. Das ist die Folge aus dem Bruch der Ampelkoaltion im letzten Jahr.
Zwei Komponenten der Kindergrundsicherung waren geplant
Die Kindergrundsicherung sollte aus zwei Elementen bestehen.
Zum einen aus dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag, der dem Kindergeld nachfolgt.
Zum anderen aus dem altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängt.
Die Kindergrundsicherung sollte somit folgende Leistungen ersetzen:
– Kindergeld,
– steuerliche Kinderfreibeträge,
– Leistungen des Bürgergeldes für Kinder im SGB II,
– Leistungen nach dem SGB XVII für Kinder
– Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder
– Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
(BKGG)
– Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes nach § 6b BKGG bzw. § 28 SGB II
bzw. § 34 SGB XII.
Leider ist eine Umsetzung und Einführung der Kindergrundsicherung gegenwärtig nicht absehbar.
Zusammenfassung zur Grundsicherung der Kinder
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Die Kindergrundsicherung wird 2025 (und voraussichtlich auch 2026 und in den kommenden Jahren) nicht eingeführt.
- Die bisherigen existenzsichernden Regelungen für Kinder bleiben in Kraft. Diese sind in erster Linie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder, der Kindesunterhalt und der Unterhaltsvorschuss.