Kann neben den Leistungen nach dem BAföG auch Kindergrundsicherung beantragt werden? Diese Frage stellen sich viele Bafög-Empfänger.
Was den Garantiebetrag der Kindergrundsicherung betrifft, so kann die Frage mit “ja” beantwortet werden. Bafög-Leistungen schließen den Garantiebetrag nicht aus. Der Garantiebetrag ist der Nachfolger des Kindergeldes. Auch Kindergeld konnte neben Bafög-Leistungen bezogen werden.
BAföG geht hingegen dem dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung vor. Wer Anspruch nach dem BAföG hat, hat in aller Regel keinen Anspruch auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Der Zusatzbetrag hat in erster Linie das Bürgergeld für Kinder ersetzt. Auch Bürgergeld und Bafög haben sich bereits gegenseitig ausgeschlossen (jedenfalls in der Regel).
Ausnahmen vom Ausschluss des Zusatzbetrages durch das Bafög sind allerdings möglich. Wir zeigen sie nachfolgen dauf.