Bürgergeld für Kinder

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Bestehen keine vorrangigen Ansprüche, so haben Eltern die Möglichkeit, für ihre Kinder Bürgergeld zu beantragen. Kinder haben selbst keinen Anspruch auf diese Leistungen. Sie bilden mit ihren Eltern oder einem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft. Das Amt, also das Jobcenter, prüft immer, ob für Eltern und Kind gemeinsam ein Anspruch gegegeben ist.

Dem Bürgergeld für Kinder vorrangig sind beispielsweise das Kindergeld, der Kindesunterhalt, der Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder auch Wohngeld.

Welche Leistungen erhalten Eltern für ihre Kinder im Rahmen des Bürgergeldes? Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz für Kinder? Kann für Kinder ein Mehrbedarf geltend gemacht werden? Wie wird der Bürgergeld Anspruch des Kindes durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder ergänzt?

Im folgenden beantworten wir all diese Fragen rund um das Thema Kinder und Bürgergeld – und zwar aktuell für das Jahr 2025 und 2026.

Kinder Regelsatz 2025

Der Bürgergeld Regelsatz, offiziell Regelbedarf genannt, ist das Geld zum täglichen Leben, das das Jobcenter auszahlt. Es steht zur Verfügung für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushalts-Energie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Für Kinder gibt es drei Regelbedarfsstufen, die jeweils zu einer bestimmten Altersgruppe zuzuordnen sind.

Nachfolgend führen wir die für Kinder maßgeblichen Regelsätze 2025 auf:

  • Kinder, von 0 bis einschließlich 5 Jahre erhalten 357 Euro.
  • Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren erhalten 390 Euro.
  • Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis einschließlich 17 Jahren erhalten 471 Euro.
  • Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen
    oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind, erhalten 451 Euro.

Bürgergeld Tabelle: Regelsatz Kinder 2025

Alter der KinderRegelbedarf / Regelsatz
für Kinder
0 – 5 Jahre357 Euro
6 – 13 Jahre390 Euro
14 bis 17 Jahre471 Euro
18 bis 24 Jahre, bei den Eltern oder
ohne Zusage des Jobcenters ausgezogen
451 Euro

Bürgergeld Mehrbedarf für Kinder

Es gibt besondere Situation, für die der Gesetzgeber einen Anspruch auf zusätzliches Geld zum Regelbedarf / Regelsatz für Kinder vorgesehen hat. Es handelt sich um Mehrbedarfe, die im Zusammenhang mit Kindern beansprucht werden können.

Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht in folgenden Fällen:

  • Mehrbedarf Schwangerschaft: für Mütter ab der 13. Schwangerschafts-Woche
  • Mehrbedarf Alleinerziehende: für Mütter oder Väter von minderjährigen Kindern
  • Mehrbedarf für Kinder mit Behinderungen
  • Mehrbedarf Ernährung: für Kinder, die aus gesundheitlichen/medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung benötigen

Anteil für Kinder an den Kosten der Wohnung

Gehören Kinder zur Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft , so besteht ein höhere Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Die Miete der Wohnung für die Familie darf also höher ausfallen, die Wohnung größer sein, als für eine Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder. 15 Quadratmeter mehr pro Kind als bei einer Einzelperson oder einem Paar sind in jedem Fall angemessen. Hinsichtlich der Miethöhe sollte man sich beim Jobcenter nach den Grenzbeträgen für eine eingemessene Miete einschließlich Nebenkosten erkundigen. Die angemessenen Mietkosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Neben dem Bürgergeld Regelsatz, den Anteile an den Kosten der Unterkunft und einem möglichem Mehrbedarf können Eltern für ihre Kinder auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beim Jobcenter beantragen..

Das können beispielsweise Kosten für Klassenfahrten, für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten, Lernförderung ( Nachhilfe) oder für die Ausstattung mit Schulmaterial sein.

Daneben können im Rahmen der Leistungen zur Bildung und Teilhabe auch Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder anderen Verein übernommen werden. Es gibt Pauschalbeträge.

Bürgergeld für Kinder nur auf Antrag

Das Bürgergeld wird nur gezahlt, wennn es beantragt wird. Der Antrag kann beim örtlich zuständigen Jobcenter gestellt werden, schriftlich, per E-Mail oder auch online.

Wichtig: der Bürgergeld Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden!

Hinweis: Kindergrundsicherung 2025 kommt nicht

Die Bürgergeld – Leistungen für Kinder sollten 2025 der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung plante die Einführung einer Kindergrundsicherung. In der Kindergrundsicherung sollten alle sozialen Leistungen des Staates für Kinder zusammengefasst werden. So sollte die Kindergrundsicherung das Bürgergeld für Kinder, das Kindergeld und auch den Kinderzuschlag ersetzen. Aufgrund des Bruchs der Ampel-Regierung wird die Kindergrundsicherung nicht mehr umgesetzt.

Ob diese neue Leistung für Kinder überhaupt jemals kommen wird, ist fraglich.

Zusammenfassung: Leistungen für Kinder beim Bürgergeld

Folgenden Leistungen können im Rahmen des Bürgergeldes von den Eltern für ihre Kinder beansprucht werden:

  • Bürgergeld Regelsatz für den altesentsprechenen Regelbedarf der Kinder
  • Kinder-Anteil an den Kosten der Wohnung (Miete)
  • Mehrbedarfe für Kinder in besonderen Lebenssituationen
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe