Das Kindergeld ist erhöht worden und beträgt ab dem 1. Januar 2025 255 Euro je Kind und Monat. Es wird ab der Geburt gezahlt, allerdings nur, wenn ein Antrag bei der Familienkasse gestellt wurde.
Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zum Thema Kindergeld (FAQ Kindergeld) und erklären Anspruch, Höhe, Antrag und Auszahlung auf verständliche Art und Weise.
Was ist das Kindergeld?
Das Kindergeld dient der grundlegenden Versorgung (Existenzminimum) der Kinder von der Geburt bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres, also bis zur Volljährigkeit.
Das Kindergeld stellt sicher, dass das Existenzminimum des Kindes steuerfrei ist. Es hängt mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag zusammen. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung, was für Eltern günstiger ist: das Kindergeld oder die Nutzung des Kinderfreibetrages.
An wen wird das Kindergeld gezahlt: wer ist Anspruchsinhaber?
Der Anspruch auf Kindergeld steht nicht dem Kind, sondern den Eltern zu – weil sie dem Kind unterhaltspflichtig sind.
Aber auch Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern können den Anspruch haben, wenn sie (und nicht die leiblichen Eltern) das Kind oder die Kinder versorgen.
Für welche Kinder wird das Kindergeld gezahlt?
Das Kindergeld wird vom Staat für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt.
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Kindergeld. Diese sind (alternativ):
– Das Kind besucht weiterhin eine allgemeinbildende Schule.
– Das Kind macht eine Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium).
– Das Kind hat noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, bewirbt sich jedoch aktiv um einen solchen und ist diesbezüglich bei der Arbeitsagentur gemeldet.
– Das noch nicht 21 Jahre alte Kind ist bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet.
– Das Kind absolviert einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst, wie z.B. FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, IJFD, FSJ im Ausland.
Nach Vollendung des 25. Lebensjahres kann Kindergeld dann beanspr ucht werden, wenn das Kind eine Behinderung hat und deshalb nicht selbst seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann.
Ist die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kindergeld entscheidend?
Grundsätzlich wird Kindergeld an deutsche Kinder gezahlt, die in Deutschland leben.
Aber Kindergeld erhalten auch deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern im Ausland leben. Dann müssen allerdings weitere Voraussetzungen gegeben sein: Sie müssen auf ihr gesamte Einkommen Steuern zahlen – also „unbeschränkt steuerpflichtig“ sein.
Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, können ebenfalls Kindergeld erhalten. Hier müssen allerdings zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Ist die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kindergeld entscheidend?
Grundsätzlich wird Kindergeld an deutsche Kinder gezahlt, die in Deutschland leben.
Aber Kindergeld erhalten auch deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern im Ausland leben. Dann müssen allerdings weitere Voraussetzungen gegeben sein: Sie müssen auf ihr gesamte Einkommen Steuern zahlen – also „unbeschränkt steuerpflichtig“ sein.
Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, können ebenfalls Kindergeld erhalten. Hier müssen allerdings zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind im Ausland lebt?
Leben Kinder nicht in Deutschland, sondern im Ausland, so können sie nur dann Kindergeld erhalten, wenn sie in einem der folgenden Staaten wohnen:
– einem Staat der Europäischen Union (EU)
– einem EFTA-Staat, also Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz.
Wird Kindergeld gezahlt bei einem Studium oder einer Ausbildung in einem Staat außerhalb der EU oder EFTA?
Kindergeld wird gezahlt, auch wenn das Kind weder in der EU noch in einem der 4 EFTA-Staaten studiert oder eine Ausbildung absolviert, wenn:
– ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist und
– mindestens die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nachweislich in Deutschland verbracht wird.
Erhalten Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit Kindergeld?
Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit erhalten Kindergeld nur, wenn sie in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:
– Die Eltern müssen in Deutschland arbeiten und unbeschränkt steuerpflichtig sein.
– Staatsangehörige aus der Europäischen Union und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die noch kein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaften, bekommen in den ersten 3 Monaten nach ihrem Zuzug kein Kindergeld. Sie haben erst ab dem 4. Monat nach dem Zuzug einen Anspruch auf Kindergeld, wenn die EU-Freizügigkeitsrechte für sie gelten.
– Eltern aus Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, können nach dem Inhalt dieses Abkommens Kindergeld erhalten. Das gilt für Eltern aus Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei
– Eltern aus anderen Staaten können Kindergeld beanspruchen, wenn
— sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis inklusive einer Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.
— sie unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und asylberechtigt sind.
Bekommen Eltern Kindergeld, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland aufhalten?
Nein, Kindergeld erhält nicht, wer sich für eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland aufhält.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Das Kindergeld wird für jedes Kind in gleicher Höhe gezahlt. Es beträgt 255 Euro pro Kind und Monat. Das Kindergeld würde ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf die jetzt gezahlte Summe von 255 Euro erhöht.
Kindergeld wird unabhängig von der Höhe des Einkommens oder des Vermögens der Eltern gezahlt. Alle Eltern erhalten also die gleiche Summe an Kindergeld. Hintergrund: das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern Ausfluss einer steuerlichen Regelung.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der genaue Auszahlungstermin ist von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängig. Alle Auszahlungstermine 2025 und 2026 finden sie hier: Kindergeld Auszahlungstermine
Wie wird Kindergeld beantragt?
Kindergeld gibt es nur auf schriftlichen Antrag. Er muss einmalig gestellt werden. Danach wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Nur dann, wenn es danach fortgezahlt werden soll, ist ein weiterer Antrag notwendig.
Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?
Kindergeld kann nur für 6 Monate rückwirkend beantragt werden. Versäumt man es, den Kindergeldantrag innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt zu stellen, verliert man den Kindergeldanspruch für die davor liegenden Monate.
Wo muss der Antrag auf Kindergeld gestellt werden?
Der Antrag auf Kindergeld muss bei der örtlichen Familienkasse der Arbeitsagentur (umgangssprachlich: Arbeitsamt) gestellt werden.
Der Antrag auf Kindergeld kann dort auch online gestellt werden: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Wird das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung ersetzt?
Die Kindergrundsicherung sollte ab 2025 das Kindergeld und auch Sozialleistungen für Kinder ersetzten und bündeln. Der entsprechende Gesetzentwurf wird jedoch aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht umgesetzt. Die Kindergrundsicherung kommt (vorerst) nicht und ersetzt nicht das Kindergeld!
Wo finde ich die Antragsformulare für das Kindergeld?
Merkblätter und Antragsformulare zum Kindergeld gibt es hier:
Kindergeld Merkblatt Arbeitsagentur (Download PDF)
Kindergeld Antrag, Arbeitsagentur (Download PDF)
Wo gibt es weitere Informationen zum Kindergeld?
Weitere Informationen zum Kindergeld gibt es auf der Webseite der Familienkasse und der Internetseite des Bundes-Familienministeriums:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Telefonisch kann man bei der Familienkasse unter der Rufnummer 0800 4555530 gebührenfrei Auskunft und Beratung zum Kindergeld erhalten.