Düsseldorfer Tabelle 2025: Unterhalt für Kinder

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr die neuen Zahlen der Düsseldorfer Tabelle 2025 zum Kindesunterhalt vorgelegt. Es hat nur eine geringfügige Erhöhung des Kindesunterhalts 2025 im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Der Grund liegt in der Entwicklung der Preise, also der Inflation. Die Lebenshaltungskosten sind in etwa gleich geblieben. Aus diesem Grunde gibt es auch im Bereich des Bürgergeldes keine Erhöhung, sondern eine Nullrunde. Bürgergeld und Mindestunterhalt erfüllen den gleichen Zweck. Das würde auch für die (noch nicht umgesetzte) Kindergrundsicherung gelten.

Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2025

Einkommens-gruppeNettoeinkommen des unterhaltspflichtigen ElternteilsKindesunterhalt für Altersstufe 0 bis 5 JahreKindesunterhalt für Altersstufe 6 bis 11 JahreKindesunterhalt für Altersstufe12 bis 17 JahreKindesunterhalt ab 18 JahreProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1bis 2.1004825546496931001.200 / 1.450
22.101-2.5005075826827281051.750
32.501-2.9005316107247631101.850
42.901-3.3005556387477971151.950
53.301-3.7005796657798321202.050
63.701-4.1006177108318881282.150
74.101-4.5006567548839431362.250
84.501-4.9006957989359981442.350
94.901-5.3007338439871.0541522.450
105.301-5.7007728871.0391.1091602.550
115.701-6.4008109311.0911.1651682.850
126.401-7.2008499761.1431.2201763.250
137.201-8.2008871.0201.1951.2761843.750
148.201-9.7009261.0641.2471.3311924.350
159.701-11.2009641.1081.2981.3862005.050

Zahlen Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt – worauf gründen sie sich?

Die Düsseldorfer Tabelle gründet sich zum einen auf das Alter des Kindes und zum anderen auf die Höhe des Einkommens der unterhaltspflichtigen Person, also des Vaters oder der Mutter. In der Düsseldorfer Tabelle finden sich Einkommensstufen für die jeweiligen der Unterhalts- und Altersstufen.

Abhängig davon, wie viele Kinder unterhaltsberechtigt sind, sind Abschläge oder auch Zuschläge zu den Tabellenwerten angezeigt. Es wird dann eine Einstufung in eine niedrigere oder höhere Gruppe vorgenommen.

Düsseldorfer Tabelle 2025 nach Altersstufen gegliedert

Die Tabelle ist in drei Altersstufen unterteilt:

  • 0 bis 5 Jahre: Der Mindestunterhalt beträgt 482 Euro.
  • 6 bis 11 Jahre: Der Mindestunterhalt beträgt 554 Euro.
  • 12 bis 18 Jahre: Der Mindestunterhalt beträgt 649 Euro.

Der Unterhaltsbedarf eines Kindes steigt mit zunehmendem Einkommen des betreuenden Elternteils.

Beispiel: Der Unterhaltsbedarf eines Kindes unter 6 Jahren, das bei einem Elternteil lebt, dessen Einkommen 3.000 Euro beträgt, liegt bei 555 Euro.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Kindesunterhalt, also Unterhalt für ein Kind, muss ein Elternteil dem anderen Elternteil zahlen, wenn eine Trennung oder Scheidung der Eltern erfolgt ist. Gezahlt werden muss an denjenigen, bei dem das Kind wohnt, der also das Kind betreut.

Wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss, die Höhe des Kindesunterhalts, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese liefert Richtwerte für die Familiengerichte und die betroffenen Eltern, wie hoch die Zahlung sein muss, um den Lebensunterhalt des Kindes oder der Kinder angemessen sicherzustellen. Zum Lebensunterhalt gehören alle Bereiche des Lebens: Essen, Wohnen, Kleidung, Schulbedarf, Spielzeug – und viele mehr.

Die Aktualisierung der Zahlen der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt erfolgte zum 1. Januar 2025. Die Unterhaltsbeträge für die Kinder in den einzelnen Altersstufen werden aber nur gering erhöht, s.o.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, aber eine allgemein anerkannte Richtlinie. Sie statuiert den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder – als Empfehlung für die Familiengerichte, als Leitfaden. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.