Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist eine staatliche Sozialleistung für den alleinerziehenden Elternteil (meistens Mutter), der vom anderen Elternteil (meistens Vater) keine oder eine zu geringe Unterhaltszahlung für das gemeinsame Kind erhält.
Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich vom Jugendamt bei einem entsprechende Antraag gezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Voraus, spätestens am letzten Werk- bzw. Bankarbeitstag des Vormonats.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss 2025.
Tabelle Unterhaltsvorschuss: Auszahlungstermine & Überweisung 2025
Unterhaltsvorschuss für Monat | Überweisungstag |
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Januar 2025 | 31.12.2024 (Dienstag) |
Februar 2025 | 31.01.2025 (Freitag) |
März 2025 | 28.02.2025 (Freitag) |
April 2025 | 31.03.2025 (Montag) |
Mai 2025 | 30.04.2025 (Mittwoch) |
Juni 2025 | 30.05.2025 (Freitag) |
Juli 2025 | 30.06.2025 (Montag) |
August 2025 | 31.07.2025 (Donnerstag) |
September 2025 | 29.08.2025 (Freitag) |
Oktober 2025 | 30.09.2025 (Dienstag) |
November 2025 | 31.10.2025 (Freitag) |
Dezember 2025 | 28.11.2025 (Freitag) |
Mehr Frauen als Männer beziehen 2025 Unterhaltsvorschuss
Betrachtet man die Statistik, so sind viel mehr Frauen auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen als Männer. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamt sind 85 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren Mütter.
Wann erfolgt die Auszahlung des Unterhaltsvorschuss 2025?
Wann der Unterhaltsvorschuss 2025 ausgezahlt wird, beantworten wir in obiger Tabelle? Generell ist festzuhalten: Das Geld wird monatlich im Voraus überwiesen und muss spätestens zum letzten Tag des Monats für den Folgemonat auf dem Konto gutgeschrieben sein.
Ist der letzte Tag des Vormonats kein Bankarbeitstag, so muss das Jugendamt schon früher überweisen. Das Geld muss am letzten Bankarbeitstag auf dem Konto der Berechtigten eingegangen sein.
Höhe Unterhaltsvorschuss 2025?
Der Unterhaltsvorschuss 2025 ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht erhöht worden bzw. wird sogar herabgesenkt, wenn das Kindergeld 2025 auf 255 Euro pro Monat erhöht wird. Der Grund: Der Unterhaltsvorschuss ergibt sich aus dem Mindestunterhalt für Kinder minus dem Kindergeld. Wenn das Kindergeld erhöht wird, wird der Unterhaltsvorschuss angepasst. Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss decken immer genau das Existenzminimum (Mindestunterhalt) des Kindes ab.
Die genaue Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich also aus der Differenz des gesetzlichen Mindestunterhalts und des Kindergelds. Dabei wird der gesamte Betrag des Kindergeldes 2025 in Höhe von 255 Euro vom Mindestunterhalt abgezogen, der sich aus der Mindestunterhaltsverordnung für 2025 ergibt. Diese ist auch Basis der Düsseldorfer Tabelle.
Da 2025 der Mindestunterhalt nur marginal angehoben wurde (je nach Altersgruppe um 2 bis 4 Euro) , das Kindergeld hingegen um 5 Euro auf 255 Euro, folgt daraus, das sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses 2025 gegenüber dem Vorjahr verringert.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses finden Sie hier: Unterhaltsvorschuss Höhe 2025